Erneuerbare Energien im Einklang mit der Natur

Bei der Realisierung von Wind- und Solarparks wird stets auf den Erhalt und den Schutz der Flora und Fauna geachtet. Das lohnt sich nicht nur für die Natur, sondern auch für Flächeneigentümer und ansässige Unternehmen.

Anders als bei den tiefgreifenden Landschaftsveränderungen durch beispielsweise den Braunkohleabbau, werden Wind- und Solaranlagen innerhalb weniger Tage rückgebaut, ohne einen Schaden in der Umwelt zu hinterlassen. Beim Bau greift UKA so wenig wie möglich in die Umwelt ein und sorgt an anderer Stelle mit Kompensationsmaßnahmen für Ausgleich.

Was sind Maßnahmen zur Kompensation?

Im Rahmen der Energieparkrealisierung stellt UKA sicher, dass die Funktionen des Naturhaushalts erhalten bleiben. Der Wert des Ökosystems in der Umgebung von Energieparks wird zum Beispiel durch Aufforstungen oder das Entsiegeln von bebauten Flächen bewahrt.

Formal kann zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterschieden werden. Werden die Maßnahmen in gleichartiger Weise am Ort des Baueingriffs umgesetzt, gilt dieser als ausgeglichen. Erfolgen sie in gleichartiger Weise an anderer Stelle, wird von Ersatzmaßnahmen gesprochen. UKA handelt hierbei streng nach Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13) sowie Waldgesetz (§§ 9 bis 12).

Ökonomischer und ökologischer Gewinn

Eigentümer, die UKA ihre Fläche für Kompensationsmaßnahmen bereitstellen, erhalten dafür eine attraktive Vergütung. Der unternehmenseigene Bauträger (UKA Projektträger) beauftragt in der Region ansässige Landschaftspfleger oder -bauer.

Sie setzen die Maßnahmen so um, wie die Genehmigungsbehörde es freigegeben hat. Externe Gutachter überprüfen, dass alles sachgemäß und vertragsgerecht durchgeführt wurde – beispielsweise dass zertifiziertes Saatgut zum Einsatz kam. Damit gewährleistet UKA, dass die Maßnahmen sich über die Zeit voll entfalten und wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna entsteht.

Verschiedene Ausgleichsmaßnahmen möglich

Die UKA-Gruppe setzt in ihren Projekten auf verschiedene Kompensationsarten. Dazu zählen die Aufwertung des Landschaftsbildes durch Pflanzungen, die Entsiegelung des Bodens durch Rückbau oder Abriss von Bauwerken, oder die Renaturierung und Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung durch naturnahe Biotope.

Darüber hinaus fördern wir bestimmte Arten oder Artengruppen, zum Beispiel durch die Schaffung von Habitaten und Quartieren. Wird keine geeignete Fläche für Kompensationsmaßnahmen gefunden, kann gegebenenfalls auf passende Maßnahmen mit entsprechenden Biotopwertpunkten aus einem Ökokonto zurückgegriffen werden.

Fledermausquartier bei Wansleben

Fledermausquartier bei Wansleben

Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind verschiedene Arten von Fledermäusen heimisch. Für sie wurde 2014 ein bestehendes Habitat erweitert. Ein alter Dachstuhl bietet mit Fledermauskästen und Brettern zum Festkrallen ein optimiertes Quartier für Mausohren, Braune Langohren oder Breitflügelfledermäuse. Die Fledermäuse finden dort einen dunklen Platz, an dem sie tagsüber ruhen können.

Renaturierung Moor Groß Luch bei Klein Leine

Renaturierung Moor Groß Luch bei Klein Leine

Moore sind ein wertvoller Kohlenstoffspeicher und filtern das Wasser, das durch sie fließt. Moore sind daher aktive Klimaschützer. Das Moor Groß Luch im Naturschutzgebiet „Lieberoser Endmoräne“ drohte auszutrocknen. Im Rahmen des Baus des Windparks Klein Leine wurde 2015 der Wasserhaushalt wiederhergestellt. Das Moor Groß Luch wurde vormals durch einen Graben entwässert, der nun verschlossen ist. Um zu verhindern, dass das Moor an seinen Rändern austrocknet, wurden diese mit Holzpfählen verplombt.

Hecke am Stadtrand von Parchim

Am Parchimer Stadtrand wurde 2015 eine Hecke gepflanzt. Sie entwickelt sich als freiwachsende, überschirmte Hecke zu einem Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Dadurch wird auch das Landschaftsbild am Windenergiepark aufgewertet.